your mindful self / Nadine Lorenz-Tursan d’Espaignet

Ringstraße 89, 64380 Roßdorf

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nadine@yourmindfulself.de

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar/Workshop/Kurs-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachings, Workshops, Seminare und Kurse an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrags/Aufgabenbezeichnung:

Beschreibung des Vertragsinhalts

Insbesondere wird vereinbart:

1. Coaching

2. Kurse

3. Achtsamkeitstraining

4. Seminare und Workshops

 

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung zustande.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Dieses kann auf dem Postweg, per E-Mail, WhatsApp erfolgen.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann bei Firmenveranstaltungen nur nach Absprache mit dem Veranstalter bis 21 Tage vor Start für gegenstandslos erklärt werden. Für die Terminvereinbarung zur Leistung Coaching, Workshop, Kurs oder Seminar muss 48 Std. vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Absage erfolgen, danach werden die vollen Kosten des Termins in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Sitzung, einen Workshop, Kurs oder ein Seminar sind der Auflistung auf der Website www.yourmindfulself.de zu entnehmen. In Rechnung gestellt wird die vereinbarte Stundenanzahl für den abgesagten Termin. Eine Absage für einen Termin in einem bereits laufenden Kurs, auch wenn sie 48 Std. vorher erfolgt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die Kursgebühr wird als Gesamtes entrichtet und kann nicht in Teilen erstattet werden. Sollte der Durchführende einen Kurstermin absagen müssen, besteht Anspruch auf einen Nachholtermin.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die Durchführung eines Kurses, Workshops oder Seminars ist an eine Mindestteilnehmerzahl ge¬bunden. Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Kurs, Workshop, das Seminar abzusagen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vor¬satz oder grober Fahrlässigkeit von your mindful self beruhen.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann. Die gezahlte Teilnahmegebühr für das Seminar wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Dem Teilnehmer werden die Seminargebühren bei Absage des Seminars von Seiten des Veranstalters your mindful self zurück erstattet. Für die Stornierungskosten externer Anbieter (Unterkunft, Hotels etc.) übernimmt your mindful self keine Haftung und/oder Ausgleich.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per

PayPal

Überweisung

Rechnung

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen:  

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel nicht erreicht wurde.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

7. Verschwiegenheitspflicht, Rechte und Pflichten

7.1 Der Veranstalter/Trainer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers und auch diejenigen persönlicher Art Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
7.3 Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
7. 4 Der Klient/Teilnehmer ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

7.5 Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

 

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Coaching und weitere hier aufgelistete Angebote sind keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Sie sind kein Ersatz für eine Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Weder eine Diagnose noch eine Behandlung, eine Therapie oder ein Heilungsversprechen erfolgen im Rahmen der hier angebotenen Leistungen.
Der Klient informiert den Coach zu Beginn des Coaching über eine eventuelle psychotherapeutische Behandlung und/oder die Einnahme von Medikamenten.
Der Klient ist in vollem Umfang für die eigenen Handlungen, Maßnahmen, körperliche und psychische Gesundheit verantwortlich.

 

9. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Nebenabreden erfordern die Schriftform.

 

 

Roßdorf, 13.02.2023
Nadine Lorenz-Tursan d’Espaignet